Niveau hoch bitte!
Die Spieleseite Gamigo.de fragt suggestiv in einer sog. ,,News” (ich war schon immer ein Freund der absolut nötigen Anglizismen in der Spiele-Szene), ob der Koalitionsvertrag der CDU/CSU/SPD (Sortierung: Alphabetisch) das generelle Verbot von ,,Killerspielen” vorsieht.
Anscheinend ist dieser Beitrag schlecht recherchiert. Ich hatte keine Lust mich durch die Gamigo-Seiten zu klicken (ist eh zum Großteil Werbung) um festzustellen, ob die Mitarbeiter der Seite sonst journalistisch besser vorgehen. Ich stelle jetzt einfach mal ein Zitat in den Raum:
[16:34] McRossenwhales: http://www.gamigo.de/news_detail/pc/26320/Games/?Site=news_detail
[16:35] nSK|Thorondor: www.gamigo.de = verboten!
Der Kommentar steht ungefähr so einsam im Raum wie Gamigos Berichterstattung aus zweierlei Sicht: ,,Historisch” und vom Kontext her.
Kontext des Zitates
Vom Kontext her fehlt bei dem Zitat Gamigos so einiges: 25 Zeilen! Mit ihrem Zitat - in dem auch die Kennzeichnung von fehlendem Text fehlt - erwecken sie den Eindruck, die designierte Bundesregierung verstehe unter ,,Aufwachsen ohne Gewalt” alleine das ,,Verbot von Killerspielen”. Tatsächlich wäre vielleicht folgender Ausschnitt genauer gewesen (Zeilen 5125-5146):
6.3 Aufwachsen ohne Gewalt 5125
Wir bekämpfen Kindesmisshandlung und -vernachlössigung nachhaltig, indem wir
die Prävention stärken, insbesondere im Rahmen der internationalen und
europäischen Zusammenarbeit und durch innovative Modellmaßnahmen zur
Kriminalitätsprävention und zur Verbesserung des Opferschutzes.Die Koalitionspartner verabreden, den Schutz von Kindern und Jugendlichen
nachhaltig zu verbessern. Die aktuellen Regelungen sind angesichts der rasanten
Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien noch nicht ausreichend, um den
wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor wirksam
entgegenzutreten.Die Neuregelungen im Jugendschutz werden schnellstmöglich – und deutlich vor dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt – evaluiert, um notwendige Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Wir wollen hierzu unverzüglich in einen zielorientierten Dialog mit den Ländern eintreten. Folgende Eckpunkte sollen vorrangig erörtert werden:
- Wirksamkeit des Konstrukts ,,Regulierte Selbstkontrolle”
- Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von
Computerspielen- Verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten
- Verbot von ,,Killerspielen”
In diesem Kontext liest sich der Abschnitt des Koalitionsvertrages für mich eher so: Wir wollen unsere Kinder vor Gewalt schützen. Dazu gehört wie bisher der Schutz vor Gewalt in der Familie. Insbesondere möchten wir in den kommenden vier Jahren den Schutz vor neue Medien verstärken, weil uns der bisherige Schutz nicht für die sich ständig ändernde Welt der neuen Medien nicht ausreicht. Dabei soll vor allem die Gesetzeslück geschlossen werden, dass ein durch die USK eingestuftes Spiel nicht indiziert werden kann. Gewaltverherrlichende Spiele sollen effektiv eingestuft werden und Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Ich interpretiere das Wort Verbot also als ,,für Kinder nicht zugänglich” und halte das auch für eine im Allgemeinen gute Sache ™. Sicher ist nicht jeder Mensch unter 18 Jahren unfähig, Gewaltdarstellungen zu verarbeiten und nicht jeder volljährige Mensch in jedem Fall dazu fähig. Ich halte jedoch den Gesetzgeber (also die Bundesregierung) dafür zuständig, Kindern ein ,,Aufwachsen ohne Gewalt” zu ermöglichen. Welches Mittel hat eine Regierung für eine solche Aufgabe wenn nicht eine Zugriffsbeschränkung? Um gleich dem beliebten Argument ,,bringt doch eh nicht in jedem Fall etwas” zuvorzukommen: Das Verbot von Mord ist auch nicht hinfällig, weil es immer noch Mörder gibt!
Zeitlicher Rahmen
Betrachten wir nun einmal die Vorgeschichte, bzw. was ich hier dazu zähle. Im Jahre 2002 passierte ,,Erfurt”: Ein 19-Jähriger Schüler läuft wegen ,,Schulfrust” Amok und tötet 16 Menschen (Bericht auf WDR.de). Die Folgen in den Medien waren weitreichend: Schüler, Eltern und Lehrer suchten nach Gründen.
Dabei gerieten auch Computerspiele, die das Thema Gewalt in den Mittelpunkt ihrer Handlung stellen, ins Visier der Poltiker, Medien und der Öffentlichkeit. Der Ruf nach einer Novelle des Jugenschutzgesetzes wurde laut und trat dann letztendlich im April 2003 in Kraft.
In diesem wurde unter anderem die Alterskennzeichnung von Computerspielen durch die USK als verbindlich festgelegt. Weiterhin standen im Gesetz (bzw. dem gleichzeitig erschienem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) noch Regelungen zur Verbreitung von ,,jugendgefährdendem Material” (dort natürlich etwas präzisierer formuliert) über Funk, Fernsehen und Trägermedien wie DVDs. Weiterhin wurde der aus der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die seitdem auch ohne Anträge Medien auf eine nicht veröffentlichte Verbotsliste setzen kann.
Und: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
PS: Die Möglichkeit zur völlig werbefreie und übersichtliche Diskussion findet ihr nicht im Gamigo-Forum, dafür aber in der Kommentarfunktion dieses Weblogs.